Die HV sagt NEIN zu einem Gottesbezug in der saarländischen Verfassung

Stellungnahme in Bezug auf die Debatte um die Präambel der saarländischen Verfassung:
Die Humanistische Vereinigung RLP/SL spricht sich hierbei aus einer konsequent humanistischen Sicht heraus für ein klares NEIN zu einem Gottesbezug in der Präambel der saarländischen Verfassung aus.
Hier würde ansonsten eine Verletzung der staatlichen Neutralität vorliegen, denn der Staat ist das „Heim aller Bürger“ – unabhängig davon, was sie glauben oder nicht glauben.
– Ein Gottesbezug privilegiert monotheistische Religionen (Christentum, Judentum, Islam) gegenüber nicht-theistischen Weltanschauungen (Buddhismus, Humanismus) und konfessionslosen Menschen.
– Ein moderner, säkularer Staat muss sich weltanschaulich neutral verhalten, um als objektive Instanz für alle fungieren zu können. Eine religiöse Berufung in der Verfassung widerspricht diesem Neutralitätsgebot.
– Wenn eine Verfassung sich auf Gott beruft, suggeriert dies eine Autorität, die über dem Willen des Volkes stehen könnte. Humanisten sehen die Verantwortung jedoch im Hier und Jetzt und bei den Menschen selbst. Wir betonen, dass Menschen ihre Gesetze selbst machen und auch die Verantwortung dafür tragen müssen.
Wir sind daher für eine strikte Trennung von Staat und Kirche (Säkularität) sowie für weltanschauliche Neutralität ein.
Die Gesellschaft wird immer vielfältiger (pluralistischer). Die Gruppe der Konfessionsfreien ist in vielen Bundesländern mittlerweile die größte Bevölkerungsgruppe. Eine Landesverfassung soll ein Dokument sein, mit dem sich alle Bürger identifizieren können.

Die Verantwortung vor der „Unverletzlichkeit der Menschenwürde“ und die „Verantwortung vor den Menschen und der natürlichen Umwelt“ sind stärkere, universell gültige Begrenzungen staatlicher Macht, die jeder rational nachvollziehen kann.

So würden wir als Humanistische Vereinigung Rheinland-Pfalz-Saarland vorschlagen, in einer Präambel zur Verfassung dafür zu plädieren, dass man
– die Verantwortung vor Umwelt und den kommenden Generationen übernimmt,
– getragen vom Willen die Würde und Freiheit des Einzelnen zu wahren und
– im Bestreben, Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität zu fördern
handelt.

Nein, ein Gottesbezug sollte in einer modernen Landesverfassung nicht verankert sein! 

 

Weitere Infos zur aktuellen Debatte bezüglich der neuen Landesverfassung