Selbstbestimmung am Lebensende – Podiumsdiskussion zum ARD-Film ‚Frau S. will sterben‘

Videomitschnitt der Veranstaltung vom 25. November 2018

Aus Anlass  der Gründung des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des HVD im Jahr 2008 und der diesjährigen Ausweitung auf das Saarland haben wir uns an einem Nachmittag mit Film, Vortrag, Diskussion und musikalischer Umrahmung dem Thema der Selbstbestimmung am Lebensende und dem mühsamen Kampf um die Durchsetzung dieses Rechtes widmen.

Der Film ‚Frau S. will sterben‘ dokumentiert den Entschluss von Ingrid Sander, eines langjährigen Mitgliedes des Humanistischen Verbandes, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Frau Sanders Wunsch, in dieser Zeit von ihrem Sohn begleitet zu werden, war deswegen brisant, weil er bereits in die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot der Suizidbeihilfe Ende 2015 fiel. Der neue § 217 StGB nimmt zwar Angehörige ausdrücklich von der Strafverfolgung aus, sorgt aber trotzdem für viele Unsicherheiten und Ängste – begründet, wie die Erfahrungen ihres Sohnes Olaf Sander zeigen.

Durch erste ablehnende Reaktionen nach einer Pressevorführung vor der ersten Ausstrahlung des Films sah Olaf Sander sich veranlasst, sich öffentlich über die erlebte Ausnahmesituation der Suizidbegleitung zu äußern und stand auch in Mainz für Publikumsfragen zur Verfügung.

Der begleitende Kurzvortrag „Begleitung eines Freitods – strafrechtliche Einschränkungen und humanistische Positionen“ von Gita Neumann beleuchtete die aktuelle gesetzliche Lage zur Suizidhilfe in Deutschland im Spannungsfeld zwischen dem Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ durch den Bundestag über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich des Erwerbs einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital bis hin zu dem seit 2017 erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Klagen von Betroffenen und Ärzten gegen das Gesetz.

Gita Neumann ist Psychologin, ehemalige Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung und im Bundespräsidium des HVD zuständig für Humanes Sterben und Medizinethik. Sie hat im Auftrag des HVD zwei vom Bundesverfassungsgericht angeforderte Stellungnahmen zu den Verfassungsklagen gegen das neue Gesetz verfasst.

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Wir weisen auch gerne auf den Blog von Olaf Sander ‚Sterbegeschichten‘ (www.sterbegeschichten.de). Olaf Sander sagt dazu: „Mein Anliegen mit diesem Blog, der sich mit dem Sterben beschäftigt, ist es den Lebenden etwas zu geben. Etwas Hoffnung vielleicht. Gewissheit und ein bisschen mehr Gelassenheit wären auch nicht schlecht. Vor allem aber möchte ich gerne das Gefühl vermitteln, dass Sterbewillige und ihre Angehörigen mit ihren Problemen nicht alleine sind.“