Rheinland-Pfalz beschließt liberales Bestattungsrecht

Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz. Zukünftig ist es möglich, die Asche mit nach Hause zu nehmen, einen Teil seiner Asche zu einem würdevollen Erinnerungsstück wie einem Diamanten verarbeiten zu lassen. Zudem ist es erlaubt die  Asche außerhalb des Friedhofs verstreuen zu lassen oder seine Asche in den vier großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar bestatten zu lassen. Auch eine  Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen ist nun möglich, die allgemeine Sargpflicht bei Erdbestattungen wird damit aufgehoben.

Wir als Humanistische Vereinigung Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. begrüßen die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landtags, in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft mehr Möglichkeiten zu bieten, die Bestattung in einer würdevollen Art individueller zu gestalten. Ein würdiger und persönlicher Abschied ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verarbeitung eines Verlustes.

Weitere Infos & häufig gestellte Fragen zum neuen Bestattungsgesetz